Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Mitgliederversammlung den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligungen an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen beschließt.