Der Vorsitzende vertritt den Verein stets einzeln, im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.