Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 Euro die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist.