Jedes Mitglied des Vorstands ist einzelvertretungsberechtigt, mit der Beschränkung eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftsfwert von im Einzelfall über 500,00 Euro sowie einer Zustimmung der Mitgliederversammlung zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftsfwert von im Einzelfall über 5.000,00 Euro.