Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR, für Dauerschuldverhältnisse ab drei Monaten sowie für Dienstverträge der Verein durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird.