Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein stets einzeln. Im Übrigen wird der Verein durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden vertreten. Der 1. Vorsitzende ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.