Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu allen Kreditgeschäften sowie Geschäften in Verbindung mit Immobilien die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Über die Konten des Vereins kann nur der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister verfügen.