Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, zur Aufnahme von Darlehen mit einem Betrag von mehr als 15.000,00 EUR sowie bei freiwilligen Zuwendungen, Hingabe von Darlehen und dem Verzicht auf Forderungen mit einem Betrag von mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.