Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.