Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzende; der Geschäftsführer darf ebenfalls gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten
- leitet die Geschäftsstelle - kann Rechtsgeschäfte vornehmen, die der ihm zugewiesene Aufgaben- und Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt - allgemeine Verwaltung der Mitgliedsbeiträge - laufende Buchführung - Vorbereitung der Versammlungen - Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes Für Geschäfte die einzeln einen Umfang von 1.000,00 EUR überschreiten, bedarf es die schriftliche Genehmigung des Vorstandes.