Der Vorsitzende vertritt den Verein allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 2.000 Euro, für Grundstücksgeschäfte, für Darlehensgeschäfte jedweder Art und Arbeitsvertäge wird der Verein stets durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten und es bedarf zu deren Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.