Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretung des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ein Mehrheitsbeschluss der Vorstandsmitglieder erforderlich ist.