Der Verein wird von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Ausgaben, die 1.500,00 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes, einmalige Ausgaben über 5.000,00 € sowie Kreditaufnahmen und langfristige Verträge der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.