Der Vorstitzende vertritt den Verein allein, im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.