Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf für Rechtsgeschäfte über 1.500,00 EUR die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes und für Rechtsgeschäfte über 15.000,00 EUR sowie Kreditaufnahmen die Zustimmung der Mitgliederversammlung.