Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 250,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich, für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung.