Der Vorsitzende vertritt allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000,00 Euro die einstimmige Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist.