Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz
Nummer des Vereins:
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VR 516
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Versorgungswerk der Innungen der Handwerkskammer
Chemnitz e.V.
b)
Chemnitz
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Sie sind befugt, die Gesellschaft beim der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als
Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
b)
Vorstand:
Rühling, Wolfgang, Bauingenieur, Chemnitz
Vorstand:
Koch, Werner, Maschinenbauermeister, Limbach-
Oberfrohna
Vorstand:
Höppner, Dieter, Maurermeister, Röhrsdorf
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.11.1990
a)
10.11.2003
Vorberg
b)
Tag der ersten Eintragung:
20.03.1991.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 2-10 SB
2
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein bei der
Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder
mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten.
b)
Ausgeschieden als
Vorstand:
Rühling, Wolfgang, Bauingenieur, Chemnitz
Ausgeschieden als
Vorstand:
Höppner, Dieter, Maurermeister, Röhrsdorf
Bestellt als
Vorstand:
Brosius, Christoph, Zwickau, *XX.XX.1949
Bestellt als
Vorstand:
Drechsel, Robby, Chemnitz, *XX.XX.1956
Neu vorgetragen:
Vorsitzender:
Koch, Werner, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.1949
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
b)
Der Versorgungswerk der Handwerksbetriebe im Vogtland e.V. mit dem Sitz in Plauen
(Amtsgericht Chemnitz VR 60348) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
30.11.2010 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag im Wege der Aufnahme mit dem Verein verschmolzen.
a)
30.03.2011
Goldmann
b)
Neue Satzung Bl. 28-31 SB
Abruf vom 09.01.2025