| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu folgenden Rechtsgeschäften die Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, Vornahme von baulichen Maßnahmen und sonstigen Anschaffungen, die im Einzelfall über einen Betrag von 5.000,00 EUR hinausgehen, es sei denn, sie sind im Wirtschaftsplan beschlossen, Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen, Gewährung von Darlehen an Dritte und Übernahme von Bürgschaften für Dritte von jeweils über 1.000,00 EUR, Gründung von und Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen, Erlass einer Geschäftsordnung für die Kreisgeschäftsstelle |