Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von weniger als 500,00 EUR jedoch der Vorsitzende und der Schatzmeister einzelvertretungsberechtigt sind, bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis 3.000,00 EUR der Vorsitzende oder seine Stellvertreter mit dem Schatzmeister gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind und bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 EUR die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes erforderlich ist.