Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken sowie bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 12.500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.