Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser den Verein zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter.