Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 250,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist.