Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass für Investitionen bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes und ab einem Betrag von 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.