Der Vorsitzende vertritt allein, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 250,00 EUR der Vorstand zustimmen muss und bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.