Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 5.000,00 EUR ein extra Beschluss des Vorstandes gefasst werden muss und bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.