Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften gegenüber Dritten mit einem Wert von mehr als 2.000 EUR die schriftliche Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.