Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.