Der Vorsitzende vertritt allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Grundstückserwerb und -veräußerung sowie bei Verpflichtungen über 12.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.