Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis 500,00 EUR wird der Verein durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR erfolgt die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5000,00 EUR ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.