Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 150,00 EUR zwingend die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich ist.