VR 30906 AG Chemnitz · aktuell
Historischer Auszug
TSG Bau Hammerbrücke 1862 e.V.
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Auerbach
(Vogtt.)
906
Vereinigungsregister
4]
yr
108
T
Ne
a)
Name
Vorstand
:
Rechtsverhältnisse
der
|
»)Sitz
der
Vereinigun
bevollmächtigter
Vertreter
Statut,
Vertretung,
Anerkennung
gemeinnütziger
Vereinigun
a)
Bemerkungen
Ein-
gung
evollmächtigter
Vertreter
(Statut,
Ve
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99
g
gung,
b)
Urkunde
erteilt/ei
-
|
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Tätigkeitsbereich
Liquidatoren
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Gesamtvollstreckung)
)
Urkunde
erteilt/eingezogen
tragung
c)
Tag
d.
Eintragung/Unterschrift
1
5
1
TSG
Bau
Hammersrücke
ce,
VW
1.
Vorsitzender:
Rainer
Thonfeld
wurde
am
19,.12,1890
angenonnen,
ae)
-
Friedrichsqgr.
Str.13
Sitz:
Hannerbrücke
9654
Hanmerbrücke
Die
Anerkennung
der
Semeinnützigkeit
des
Vereins|b)
Urkunde
erteilt
errolgte
an
03,05.1991,
Pflege
und
Förderung
des
Sportg2,
Vorsitzender:
Günter
Karlovsky
c)
13.05.1291
I
in
seiner
Vielfält
und
Spnezi-
Thälnannstr,
4
,
fik
9654
Hanmerbrück
Bitte
beachten
!
Das
Lichtbild
bringt
die
Rötung
durch
schwarze
.
Kassierer:
Achim
Hann
Unterstreichung
zum
Ausdruck.
Sahnhofstr,
8
Unterstrichene
Eintragungen
sind
demzufolge
-
9654
Hannmerbrücke
.
gegenstandslos
geworden.
Der
Yerein
wird
im
Rechtsverkehr
durce!
den
1.
Vorsitzenden
und
einen
weitey-
ren
Vereinsnitulicct
Vemeinsan
vertre-
ten,
2.
Vorsitzender:
Der
Vorstand
wurde
mit
Beschluss
der
Mitglieder-
c)
eingetragen
am
25.11.2002
Rainer
Thonfeld,
geb.
am
04.07.1948,
versammlung
vom
01.12.2001
neu
gewählt.
wohnh.
Hammerbrücke
Günter
Karlovsky
und
Achim
Hahn
sind
aus
dem
Vorstand
ok
stellvertretender
Vorsitzender:
ausgeschieden.
Wolfgang
Riedl
und
Dietmar
Seifert
töhr
Wolfgang
Riedl,
geb.
am
03.05.1955,
wurden
neu
gewählt.
Rechtspflegerin
wohnh.
Hammerbrücke
Kassenwart:
Dietmar
Seifert,
geb.
am
24.02.1958,
wohnh.
Hammerbrücke
\
3.
a)
TSG
Bau
Hammerbrücke
1862
Die
Satzung
wurde’
durch
Beschluss
der
Mitglieder-
c)
eingetragen
am
04.04.2003
eingetragener
Verein
versammlung
vom
01.12.2001
und
21.12.2002
geändert
und
ergänzt.
a)
Andg.Besch1.Bl.
26
ff.
Der
Vorstand
gemäß
7.2.
der
Satzung
besteht
aus
dem
5%
1.
Vorsitzenden,
stellivertretenden
Vorsitzenden
und
Kassenwart.
Je
zwei
Vorstandsmitglieder
vertreten
den
Stöhr
Verein
gemeinsam.
Rechtspflegerin
Der
erweiterte
Vorstand
(bestehend
aus
7
Mitgliedern)
\
ist
beschlussfähig,
wenn
mindestens
drei
Mitglieder
anwesend
sind.
Bei
Stimmengleichheit
bei
Beschlüssen
ist
die
Stimme
des
Vorsitzenden,
bei
Abwesenheit
des
Verireters,
entscheidend.
eine...
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Fortsetzung
Rückseite
Demos
Osterwieck
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X11/11-12

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gemeinnütziger
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Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Gesamtvollstreckung)
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