Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.