Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der erste Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 50,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.