Der Verein wird entweder vom Vorsitzenden allein oder von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über 250,00 EUR bis 2.000,00 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstandes und über 2.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.