Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab 500,00 EUR bis 5.000,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstands und Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstands und der Mitgliederversammlung bedürfen.