Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so vertreten jeweils zwei gemeinsam. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen