Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Kassenwart ist gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.