Der 1. Vorstand und der 2. Vorstand vertreten den Verein jeweils einzeln. Der Vorstand Finanzen darf nur gemeinsam mit dem 1. Vorstand oder dem 2. Vorstand den Verein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.500,00 Euro ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich, und bei Rechtsgeschäften mit einer Ausgabe von mehr als 5000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitglieder erforderlich.