Der Vorsitzende vertritt den Verein einzeln. Der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten den Verein gemeinsam. Der Erwerb eines Grundstücks bedarf der Zustimmung des IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (Amtsgericht Köln, VR 17018).