Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Personen. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeeschäfte ab 100,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist.