Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein über eine Summe von 5.000,00 EUR hinaus verpflichten, bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes.