Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis einschließlich 500,00 Euro sind nur mit Zustimmung des Vorstandes für den Verein verbindlich. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.