Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.000,00 Euro bedarf es eines Gesamtvorstandsbeschlusses. Zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.