Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1000,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass über Immobilien nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügt werden darf.