Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsberechtigung des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 1.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes und das für Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.