Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 10.000,00 Euro sowie zum Erwerb, zur Belastunmg und zur Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.