Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten den Verein allein. Im übrigen wird der Verein jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zu jeglichen Verpflichtungen und Verfügungen, wenn sie im Einzelfall oder bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf ein Kalenderjahr einen Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen, ist die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich.