Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR, Kreditaufnahmen und Immobiliengeschäften ist ein einstimmiger Beschluss aller Vereinsmitglieder erforderlich. Zur Ausübung dieser Beschlüsse wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.