VR 43482 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
Förderverein Naherholungsgebiet Bad Anna e.V.
Status: aktuell
Lädt...
Nr.
der
Eintra-
gung
Amtsgericht
Zislen
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Tausender
|
Hunderter
00-49
Vorstand
Liquidatoren
Vereinsregister
Tuusender
|
Hunderter
50-99
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
Förderverein
Naherholungsgebiet
Bad
Anna
e.
V.
b)
Helbra
1
3
Mitglieder
des
Vorstandes:
Vorsitzender:
Herr
Joachim
Preiß,
Siebigeröder
Str.
22
c,
06311
Helbra
Stellv.
Vorsitzender:
Herr
Walter
Kampa,
Siebigeröder
Str.
6,
06311
Helbra
5
Die
Satzung
ist
am
18.03.2003
errichtet.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB:
Gesetzlicher
Vertreter
des
Vereins
ist
der
Vorsitzende,
im
Ver-
hinderungsfalle
der
stellvertretende
Vorsitzende.
Gemäß
$
10
Ziff.
3
der
Satzung
Wird
der
Verein
durch
den
Vorsitzen-
den
und
im
Verhinderungsfalle
durch
den
stellvertretenden
Vorsitzen-
den
vertreten,
was
so
auszulegen
ist,
dass
beide
Vorstandsmitglieder
Einzelvertretungsbefugnisbesitzen,
von
der
der
Stellvertreter
nur
a)
09.
04.
2003
b)
keine
Aerbar
Schatzmeister:
n
.
Kae
Frau
Petra
Hellwig,
bei
Verhinderung
‘des
Vorsitzenden
Gebrauch
machen
darf.
Birkenallee
4,
06311
Helbra
Schriftführer:
Frau
Andrea
Wirth,
Am
Pfarrholz
4,
06311
Helbra
Beisitzer:
Herr
Alfred
Böttge,
Gartenstr.
1,
06311
Helbra
Beisitzer:
Herr
Steffen
Westphal,
Huissenstr.
15
a,
06311
Helbra
Beisitzer:
Herr
Steffen
Horibog,
Huissenstr.
9,
06311
Helbra
Die
Satzung
des
Vereines
wurde
in
folganden
Punkten
geändert:
$
2
der
Satzung
hat
nunmehr
folgenden
neuen
Wortlaut:
wie
bisher
wie
bisher
$
2
Zweck
und
Aufgaben
des
Vereins
RS
171
Karteikarte
für
das
Vereinsregister
LSA
-
1/95
1.
Der
Verein
fördert
Aktivitäten
auf
dem
Gebiet
des
Sports,
der
Kultur,
des
Brauchtums,
der
Heimatpflege
und
des
Naturschutzes
im
Bereich
des
Naherholungsgebietes
"Bad
Anna"
.
1.1.
Unterhaltung
und
Ausbau
einer
Begegnungsstätte
für
alle
Alters-
gruppen
und
Vorhaltung
einer
behindertengerechten
Toilettenan-
lage
auf
dem
Vereinsgelände
Schaffen
und
Unterhalten
von
Möglichkeiten
der
sportlichen
Be-
tätigung
für
Jedermann
auf
dem
Vereinsgelände
(insbesondere
Tischtennis,
Rudern
und
Radwandern)
1.2.
Unterhalt
einer
Servisestation
am
Radwanderweg
Salle
-
Harz
zur
Betreuung
der
Radwanderer
1.3.
Förderung
des
Heimatgedankens
und_Schaffung
von
Möglichkeiten
zur]
Vermittlung
regionaler
Heimat-
und
Industriegeschichte
um
"BAd
Annä
speziell
an
Kinder,
aber
auch
an
alle
interessierten
Bürger
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Bisiebeu
Rückseite
von
Blatt
A
Rechtsverhältnisse
a)
Name
Eintra
b)
Sitz
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entzieh
-
j
Liauidatoren
atzung,
Vertretung,
Auflösung,
Eniziehung
Er
gung
des
Vereins
4
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
“)
Tag
ger
Eintragung
b)
Bemerkungen
1
2
|
3
4
5
1.4.
ERhalt
des
Erscheinigungsbildes
der
gefluteten
Braunkohlentage-
baurestlöcher
"Anna"
und
"Karoline"
2.
Zielsetzung
und
Zweck
des
Vereins
werden
insbesondere
durch
nach-
folgende
Maßnahmen
und
Aufgabenstellungen
verwirklicht:
2.1.
Unterhaltung
und
Bereitstellung
des
Vereinsgeländes
und
seiner
Einrichtungen
für
Sport-,
Schul-
und
Brauchtumsgruppen
für
Bil-
dungs-,
Begegnungs-
und
Schulungszwecke
2.2.
Pflege
und
Unterhaltung
des
Geländes
um
die
unter
Schutz
stehen-
den
Tagebaurestlöcher
"Anna"
und
"Karoline"
im
Ensemble
des
alten
Hirschwinkler
Bergbaurevieres
in
Übereinstimmung
mit
den
Vorgaben)
der
UNB
für
die
Gebiete
0337
ML
und
des
Europäischen
ökologischen
Netzes
"Natura
2000"
2.3.
Kennzeichnung
von
Aussichtspunkten
mit
typischen
Erscheinungen
aus
den
Bereichen
Natur
und
Bergbau
auf
dem
Weg
rund
um
Bad
Anna,
Ersteilen
und
Pflege
von
Begleitmaterialien
für
Schulklassen
und
Gäste
2.4.
Erstellung
und
Pflege
einer
Web-Site
zur
Bekanntnachung
der
sport-
lichen
und
heimatkundlichen
Aktivitäten
und
zur
Eigenwerbung
3.
Der
Verein
verfolgt
ausschließlich
und
unmittelbar
gemeinnützige
Zwecke
im
Sinne
des
Abschnitts
-
Steuerbegünstigte
Zwecke
-
der
Abgabenordnung
in
der
jeweils
gültigen
Fassung.
4.
Der
Verein
ist
selbstios
tätig;
er
verfolgt
nicht
in
erster
Linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke
.
5.
Mittel
des
Vereins
dürfen
nur
für
satzungsmäßige
Zwecke
verwendet
werden.
6.
Die
Mitglieder
des
Vereins
erhalten
in
ihrer
Eigenschaft
als
Mit-
glieder
keine
Zuwendungen
aus
Mitteln
des
Vereins.
7.
Es
darf
keine
Person
durch
Ausgaben,
die
dem
Zweck
des
Vereins
fremd
sind,
oder
durch
unverhältnismäßig
hohe
Vergütungen
begünstigt
werden.
$
12
Auflösung
des
Vereins
Die
Auflösung
des
Vereins
kann
nur
in
einer
zu
diesem
Zweck
einberuf-
enen
Mitgliederversammlung
mit
Zweidrittelmehrheit
der
anwesenden
Mitglieder
erfolgen.
Im
Falle
der
Auflösung
des
Vereins
oder
bei
Weg-
fall
steuerbegünstigter
Zwecke
fällt
das
Vermögen
an
die
Gemeinde
Helbra,
die
es
unmittelbar
für
gemeinnützige
Zwecke
zu
verwenden
hat.
a)
10.
06.
2005
b)
Beschl.
Bl.
39
d.
A.
ter
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt